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LOGO - Michael RENGER - staatlich konzessionierter Berufsdetektiv - Betrugsaufklärung

Vorteile der Betrugsaufklärung durch Dipl.-Ing. (FH) Michael RENGER

Opfer von Betrügern haben meist mehr oder weniger viel Geld verloren. Oftmals scheuen sie – aus unterschiedlichen Beweggründen- den Weg zur Polizei bzw. werden vom Gericht auf den mühsamen und oft kostenintensiven Zivilrechtsweg verwiesen.

Ermittlungen von Gerichten und Behörden dauern oft monate-, wenn nicht jahrelang. Bis schließlich ein Haftbefehl ausgestellt wird, haben sich die Betrüger in andere Länder abgesetzt und setzen dort ihr Werk fort. Zu groß ist die Belastung der staatlichen Stellen mit Betrugsakten, oftmals ist zu wenig qualifiziertes Personal vorhanden, um diese effizient zu bearbeiten.

Welche Vorteile hat die Betrugsaufklärung durch Dipl.-Ing. (FH) Michael RENGER für die Opfer?

  1. Aufgrund der Ausbildung zum Unternehmensberater und zum Berufsdetektiv ist sowohl fundiertes wirtschaftliches als auch kriminalistisches Know-How vorhanden
  2. professionelle und schnelle Aufarbeitung der Betrugsfälle. So können rasch Rechtsverfolgungshandlungen (Klage durch Rechtsanwalt, Strafanzeige) gesetzt werden.
  3. Diskretion aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Dies ermöglicht die diskrete Bearbeitung der Fälle ohne Einschaltung der Behörden.
  4. Schaffung von Klarheit in privaten Betrugsfällen, die von den Behörden oft nicht ernst genommen werden.
  5. Alleine der Klient entscheidet, ob Strafanzeige erstattet wird oder nicht (keine Verpflichtung zur Strafanzeige, wie das bei Gericht oder bei der Polizei der Fall wäre).
  6. Schnelle und effiziente Ausforschung/Fahndung nach den Tätern
  7. Effiziente Vorbereitung von Verhaftungen
  8. Professionelle Nachbetreuung der Opfer (Schadensbegrenzung, Beratung)

Gerade die schnelle Bearbeitung der Fälle stellt einen enormen Vorteil für die Opfer dar, denn durch das frühe Setzen entsprechender Schritte steigt die Wahrscheinlichkeit, das verlorene Kapital wieder rückzuführen, überproportional.

Die Kosten für die Aufklärung eines Betrugsfalles sind oftmals vernachlässigbar im Verhältnis zum entstandenen Schaden und wesentlich kleiner als die Folgekosten, die entstünden, würde man keine Rechtsverfolgung einleiten.